Kosten der Wohnraumanpassung
Die Einrichtung der meisten Wohnungen wird den Bedürfnissen der/des Pflegebedürftigen nicht gerecht. Fehlende Sicherheitsmaßnahmen in der Wohnung werden häufig zum großen Faktor für den Umzug in ein Pflegeheim.
Die folgenden Informationen sollen Wissenswerte über mögliche Verbesserung des individuellen Wohnumfelds vermitteln.
Aktuelle Informationen bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Leistungsvoraussetzungen
Finanzielle Unterstützungen für die individuelle Wohnungsanpassung der/des Pflegebedürftigen können von der Pflegekasse bewilligt werden, wenn dadurch
die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht,
die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft der/des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft verhindert, oder
eine möglichst selbständige Lebensführung der/des Pflegebedürftigen wiederhergestellt und somit die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird.
Leistungsinhalt
Bis zu 2.557,- Euro je Maßnahme können die Pflegekassen Zuschüsse bewilligen.
Hierbei handelt es sich um
Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind. Aufwendungen, z.B. für das Erstellen eines Gutachtens über mögliche bauliche Veränderungen in Bezug auf die Statik, das Stellen von Bauanträgen oder die Bauüberwachung, werden als Kosten bei der Festsetzung des Zuschusses bis zum Höchstbetrag berücksichtigt. Eventuelle mietrechtliche Fragen, die sich aufgrund der Wohnraumanpassung ergeben, sind eigenverantwortlich zu regeln.
Umzugskosten, wenn in eine behindertengerechte Wohnung (z.B. Umzug aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung) umgezogen wird. Sofern in der neuen Wohnung Anpassungen erforderlich sind, können neben den Umzugskosten weitere Aufwendungen für eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst werden. Dabei darf der Zuschuss für den Umzug und die Wohnumfeldverbesserung den Gesamtbetrag von 2.557,- Euro allerdings nicht überschreiten.
Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung des neuen Wohnraums entstehen, z.B. Mehrkosten durch den Einbau breiterer als den DIN-Normen entsprechender Türen oder Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle einer Duschwanne. In der Regel werden sich die Mehrkosten auf die Materialkosten erstrecken. Mehrkosten beim Arbeitslohn und sonstigen Dienstleistungen können berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig auf die Wohnumfeldverbesserung zurückzuführen sind.
Aufwendungen, wie z.B. nachgewiesene Fahrkosten und Verdienstausfall, wenn sie von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt wurden.
Für eine möglichst selbständige Lebensführung der/des Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Frage:
Ausstattungselemente: Mögliche Veränderungen innerhalb der Wohnung.
Aufzug: Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers, z.B. ebenerdiger Zugang, Vergrößerung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe, Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen.
Briefkasten: Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe (z.B. bei Rollstuhlfahrern).
Orientierungshilfen: Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, z.B. ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage.
Treppe: Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten, Verhinderung der Stolpergefahr durch farbige Stufenmarkierungen an den Vorderkanten oder Festinstallation von Rampen und Treppenliften.
Türen, Türanschläge und Schwellen: Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb oder Ähnlichem.
Weitergehende Anpassungen außerhalb des Eingangsbereichs/Treppenhauses, z.B. Schaffung eines behindertengerechten Parkplatzes, Markierung und Pflasterung der Zugangswege oder allgemeine Verkehrssicherungsmaßnahmen, werden von der Pflegekasse nicht bezuschusst.