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Pflegestufen

PflegestufeDefinition:

Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland ist der jüngste eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt und bildet – neben gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – die „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen.

Pflegestufen der ambulanten professionellen Pflege

Die im Folgenden dargestellten Leistungen und Vergütungen sind allgemein gültig und entsprechen der aktuellen Pflegeversicherung im gesamten Deutschland. Bei der Wahl häuslicher professioneller Pflegehilfe besteht ein Anspruch auf Sachleistungen bis zu:

Pflegestufe I: 450,- Euro/Monat
Pflegestufe II: 1.100,- Euro/Monat
Pflegestufe III: 1.550,- Euro/Monat

Die ambulanten Pflegedienste rechnen die Kosten der professionellen Pflegekräfte direkt mit der Abrechnungsstelle der Pflegekasse ab. Die Pflegeeinrichtung ist verpflichtet, Sie hierüber im Voraus aufzuklären und sich mit Ihnen abzustimmen, damit Sie sich selbst den Umfang Ihres Leistungspakets bestimmen können.

Sie beauftragen die Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl mit der Leistungserbringung.

Pflegegutachten

Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) ein Gutachten anfertigen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand dafür im Einzelnen festzustellen.Das geschieht bei einem – zuvor angemeldeten – Hausbesuch eines Gutachters.

Informationen diesbezüglich bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Gerne können Sie sich mit Herrn S. Kumar (Pflegedienstleiter) in Verbindung setzen unter 069 – 3700 2171.