Behandlungs- und grundpflegerische Leistungen nach SGB
Leistungen auf einen Blick
Folgende behandlungs- und grundpflegerischen Leistungen bieten wir Ihnen gerne an:
Pflegeversicherungsleistungen § 36 SGB XI
Pflegestufe 1-3, siehe auch Pflegestufen und Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Vertretung für pflegende Angehörige, siehe auch der Pflegeversicherung
Beratungshausbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
bei Pflege durch Angehörige
Krankenhausvermeidungspflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V
Grund- und Behandlungspflege als Krankenhausvermeidung und/oder -verkürzung,
Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungszubereitung, Hilfe bei Toilettengängen
häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V
Behandlungspflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung, Verordnungen des Hausarztes.
Dies beinhaltet: Injektionen s.c. und i.m. – Insulin, Anlegen und Wechsel von Verbänden aller Art, PEG- und Sondenernährung, Versorgung von Patienten mit Sauerstoffgeräten, Katheter- und Stomapflege, Medikamentengabe, Kontrolle Vitalfunktionen wie Blutdruckmessen und Blutzuckerkontrolle, Portversorgung.
Haushalthilfe gemäß § 38 Abs. 1 SGB V
Wenn bei Krankenhausbehandlung das Weiterführen des Haushalts nicht möglich ist. Vorraussetzung ist ein Kind im Haushalt unter 12 Jahren.
Sozialhilfeleistungen gemäß SGB XII
Angehörigenschulungen gemäß § 45 SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
Betreuung nach ihren individuellen Bedürfnissen
Unsere Gratisleistungen
Eine auf die Pflegeperson individuell zugeschnittenes Pflegekonzept
Hilfe und Unterstützung bei der Pflegeeinstufung
Organisation und Vermittlung von pflegergänzenden Leistungen wie z.B. Hausnotruf, Essenslieferung, Fahrdienst, Einkaufshilfe u.v.m.
Ihre Vorteile
Wir übernehmen für Sie den gesamten bürokratischen Aufwand – sofern Sie dies möchten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und sparen Sie Zeit und Nerv, denn Sie müssen sich nicht selbst in die „Bürokratie der häuslichen Kranken- und Altenpflege“ einarbeiten. Und davon gibt es so einiges:
Verordnung für die häusliche Krankenpflege
Antrag auf Pflegeleistungen
Antrag auf Hilfsmittel
Antrag auf ein Notrufsystem
Antrag auf staatliche Zuschüsse
und, und, und . . .
Gerne können Sie sich mit Herrn S. Kumar (Pflegedienstleiter) in Verbindung setzen unter 069 – 3700 2171. Das Beratungsgespräch ist selbstverständlich für Sie kostenfrei.
Mehr Informationen zu Gesetzestexten finden Sie unter www.sozialgesetzbuch.de.